AGB´s
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1. Tandemsprünge

Es wird für jeden Tandempassagier ein Tandem-Gutschein erstellt und nach Eingang des Rechnungsbetrages auf das Firmenkonto, dem Auftraggeber per Post zugesandt. Der Auftraggeber (Passagier) vereinbart einen Termin mit uns. Sollte der vereinbarte Termin nicht 24 Stunden vor dem Tandemfallschirmsprung abgesagt werden, verliert der Gutschein vorübergehend seine Gültigkeit. Der Gutschein erlangt nach Zahlung von Euro 35,-- seine Gültigkeit zurück. Bei Stornierung eines Gutscheins bekommt der Auftraggeber (Passagier) den Gutscheinpreis abzüglich Euro 35,-- Storno- & Bearbeitungsgebühr zurück.

Nehmen Sie sich einen halben Tag Zeit, da sie in Gruppen eingewiesen werden können, wenn es die Anzahl, der am vereinbarten Termin, anwesenden Tandempassagiere erfordert. Die Reihenfolge wir nach dem Eintreffen der Tandempassagiere festgelegt. Bringen Sie bitte bequeme Kleidung und Sportschuhe mit, alles andere bekommen Sie von uns. Das Video von Ihrem Sprung, sofern gebucht, wird Ihnen nach ca.1-2 Wochen auf dem Postweg zugesandt, das Video-/Fotomaterial ist Eigentum von SevenSKY´s Sport Promotion, ist Urheberrechtlich geschützt und kann zu Werbezwecken eingesetzt werden. Die Einwilligung erfolgt automatisch mit der Auftragserteilung und bedarf keiner gesonderten Erlaubniserteilung des Auftraggebers an SevenSKY´s Sport Promotion.

2. Showsprünge (Außenlandungen) auf Veranstaltungen

Der angegebene Pauschalbetrag beinhaltet das Geländegutachten und die Kosten für den Sprung. Die An-/Abfahrtskosten für das Gutachten, die An-/Abfahrtskosten des Bodenpersonals am Veranstaltungstag werden mit Euro 0,30 berechnet. Bei Auftragserteilung wird der Pauschalbetrag zzgl. der An-/Abfahrtskosten für das Gutachten fällig. Bei nicht Stattfinden des Sprunges aus Wetterbedingten Ursachen wird der Pauschalbetrag abzüglich der Kosten für das Geländegutachten, An-/Abfahrtskosten für das Gutachten und evtl. Anreisekosten zurückerstattet. Die evtl. anfallenden Anreisekosten des Fallschirm-Team´s zu einem Flugplatz sowie die Flugzeit vom Start- und Landeplatz des Flugzeuges wird nachträglich in Rechnung gestellt. Die Einverständniserklärung des Grundstückseigners muss vom Auftraggeber eingeholt werden und uns zugesandt werden. Zwischen Auftragserteilung und Veranstaltungstag müssen mindestens 2 Wochen liegen.

3. Fallschirmwerbung

Der Fallschirm mit der zu Verfügung gestellten Werbefläche wir für mindestens 3 Jahre von uns bei Veranstaltungen gesprungen, sofern der Veranstalter keinen Werbevertrag mit uns hat (in diesem Fall werden natürlich die Werbeschirme des Veranstalters gesprungen). Es wird nur die Werbefläche angeboten, die angeschafften Fallschirme sind Besitz von SevenSKY´s Sport Promotion. Der Vertrag kann nach Ablauf von 3 Jahren, verlängert werden.